{"id":2451,"date":"2024-09-09T08:59:12","date_gmt":"2024-09-09T06:59:12","guid":{"rendered":"https:\/\/diliton.de\/terms-conditions\/"},"modified":"2025-10-28T22:49:52","modified_gmt":"2025-10-28T20:49:52","slug":"terms-conditions","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/diliton.de\/en\/terms-conditions\/","title":{"rendered":"Terms &amp; Conditions"},"content":{"rendered":"<p>[et_pb_section fb_built=&#8221;1&#8243; admin_label=&#8221;Services Section&#8221; _builder_version=&#8221;4.27.0&#8243; background_color=&#8221;#f2f6f9&#8243; custom_padding=&#8221;7vw|0px|6vw|0px|false|false&#8221; bottom_divider_style=&#8221;waves2&#8243; bottom_divider_color=&#8221;#76b82a&#8221; bottom_divider_height=&#8221;3%&#8221; global_colors_info=&#8221;{}&#8221;][et_pb_row _builder_version=&#8221;4.16&#8243; custom_padding=&#8221;|||&#8221; global_colors_info=&#8221;{}&#8221;][et_pb_column type=&#8221;4_4&#8243; _builder_version=&#8221;4.16&#8243; custom_padding=&#8221;|||&#8221; global_colors_info=&#8221;{}&#8221; custom_padding__hover=&#8221;|||&#8221;][et_pb_text _builder_version=&#8221;4.16&#8243; text_font=&#8221;Raleway||||||||&#8221; text_text_color=&#8221;#3c3c3b&#8221; text_font_size=&#8221;18px&#8221; text_line_height=&#8221;1.8em&#8221; header_font=&#8221;Viga||||||||&#8221; header_2_font=&#8221;Viga|||on|||||&#8221; header_2_text_align=&#8221;center&#8221; header_2_text_color=&#8221;#3c3c3b&#8221; header_2_font_size=&#8221;40px&#8221; header_2_line_height=&#8221;1.5em&#8221; text_orientation=&#8221;center&#8221; min_height=&#8221;8618.1px&#8221; custom_margin=&#8221;-28px|||||&#8221; custom_padding=&#8221;|||&#8221; text_font_size_tablet=&#8221;16px&#8221; text_font_size_phone=&#8221;&#8221; text_font_size_last_edited=&#8221;on|desktop&#8221; inline_fonts=&#8221;Arial&#8221; global_colors_info=&#8221;{}&#8221;]<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\"><span style=\"font-size: xx-large;\"><strong>Terms &amp; Conditions<\/strong><\/span><\/p>\n<p style=\"text-align: center;\"><strong>of<\/strong><br \/><strong>diliton GmbH<\/strong><br \/><strong>Bahnhofstra\u00dfe 25<\/strong><br \/><strong>78713 Schramberg<\/strong><\/p>\n<p><strong>Allgemeinde Gesch\u00e4ftsbedingungen<\/strong><\/p>\n<p><strong> <\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: left;\"><strong>Teil 1 \u2013 Allgemeine Regelungen<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: left;\"><strong style=\"font-size: 18px;\">\u00a7 1 Geltungsbereich<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: left;\">(1) Die Lieferungen, Leistungen und Angebote der diliton GmbH (nachfolgend: Auftragnehmerin) erfolgen ausschlie\u00dflich auf der Grundlage dieser Gesch\u00e4ftsbedingungen. Diese gelten f\u00fcr die Vermietung, den Verkauf, einschlie\u00dflich des Verkaufs im Online-Shop, Werk- und Dienstleistungen sowie alle anderen Leistungen der Auftragnehmerin. Entgegenstehende oder diesen Gesch\u00e4ftsbedingungen abweichende Bedingungen des Auftraggebers erkennt die Auftragnehmerin nicht an, es sei denn, sie h\u00e4tte ausdr\u00fccklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Diese Gesch\u00e4ftsbedingungen gelten auch dann, wenn die Auftragnehmerin in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Gesch\u00e4ftsbedingungen abweichender Bedingungen des Auftraggebers die Lieferung an den Auftraggeber vorbehaltlos ausf\u00fchrt.   <\/p>\n<p style=\"text-align: left;\">(2) Diese Gesch\u00e4ftsbedingungen gelten nur gegen\u00fcber Unternehmern im Sinn von \u00a7 310 Abs. 1 BGB (nachfolgend: Auftraggeber\/K\u00e4ufer\/Mieter). <\/p>\n<p style=\"text-align: left;\">(3) Diese Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen gelten, sofern nicht anderweitig vereinbart, in der zum Zeitpunkt der Bestellung des Auftraggebers g\u00fcltigen bzw. in der ihm zuletzt in Textform mitgeteilten Fassung als Rahmenvereinbarung auch f\u00fcr gleichartige k\u00fcnftige Vertr\u00e4ge, ohne dass es einer erneuten ausdr\u00fccklichen Einbeziehung bedarf.<\/p>\n<p style=\"text-align: left;\"><strong style=\"font-size: 18px;\">\u00a7 2 Angebote, Leistungsumfang und Vertragsabschluss<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: left;\">(1) Die Angebote der Auftragnehmerin sind grunds\u00e4tzlich freibleibend und unverbindlich, es sei denn, dass die Auftragnehmerin diese ausdr\u00fccklich als verbindlich bezeichnet hat.<\/p>\n<p style=\"text-align: left;\">(2) Insbesondere die Darstellung der Produkte im Online-Shop der Auftragnehmerin stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern einen unverbindlichen Online-Katalog mit Bestandsinformation dar.<\/p>\n<p style=\"text-align: left;\">(3) Zur Nutzung des Online-Shops der Auftragnehmerin, insbesondere zum Abschluss eines Vertrags \u00fcber den Online-Shop, ist Voraussetzung, dass der K\u00e4ufer best\u00e4tigt, dass er Unternehmer im Sinne des \u00a7 14 BGB ist. Der K\u00e4ufer kann Produkte ausw\u00e4hlen und diese \u00fcber den Button \u201ein den Warenkorb legen\u201c in einem sogenannten Warenkorb unverbindlich sammeln. Erst \u00fcber den Bestell-Button gibt der K\u00e4ufer einen verbindlichen Antrag (\u201eBestellung\u201c) zum Kauf der im Warenkorb befindlichen Produkte ab. Vor dem Abschicken der Bestellung kann der K\u00e4ufer die Daten jederzeit \u00e4ndern und einsehen. Die Bestellung kann jedoch nur eingereicht und \u00fcbermittelt werden, wenn der K\u00e4ufer durch Aktivieren der Checkbox \u201eAGB akzeptieren\u201c best\u00e4tigt, dass er diese Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen akzeptiert und sie somit in seine Bestellung mitaufnimmt.    <\/p>\n<p style=\"text-align: left;\">(4) Die Bestellung der Ware durch den K\u00e4ufer gilt als verbindliches Vertragsangebot. Sofern sich aus der Bestellung nichts anderes ergibt, ist die Auftragnehmerin berechtigt, dieses Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach seinem Zugang anzunehmen. Die Auftragnehmerin ist nicht verpflichtet, Bestellungen des K\u00e4ufers anzunehmen.  <\/p>\n<p style=\"text-align: left;\">(5) Nach einer aufgegebenen Bestellung sendet die Auftragnehmerin dem K\u00e4ufern eine automatische Bestellbest\u00e4tigung per E-Mail zu. Diese automatische Bestellbest\u00e4tigung dokumentiert lediglich, dass die Bestellung des K\u00e4ufern bei der Auftragnehmerin eingegangen ist, und stellt keine Annahme des Antrags dar. Der Vertrag kommt erst durch die Abgabe der Annahmeerkl\u00e4rung durch die Auftragnehmerin zustande. Diese erfolgt in der Regel durch Zusendung einer Rechnung.   <\/p>\n<p style=\"text-align: left;\">(6) Eine Bestellung \u00fcber den Online-Shop wird erst nach vollst\u00e4ndiger Zahlung bearbeitet. Die Bezahlung erfolgt ausschlie\u00dflich auf Rechnung oder per Vorkasse. Eine automatische Zahlungsabwicklung ist derzeit nicht verf\u00fcgbar.  <\/p>\n<p style=\"text-align: left;\">(7) F\u00fcr den Umfang der vertraglich geschuldeten Leistung ist ausschlie\u00dflich die Auftragsbest\u00e4tigung der Auftragnehmerin ma\u00dfgebend. M\u00fcndliche Abreden vor und nach Vertragsschluss sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich durch die Auftragnehmerin best\u00e4tigt werden. <\/p>\n<p style=\"text-align: left;\">(8) Umfang und Bedingungen des Auftrags ergeben sich aus der schriftlichen Auftragsbest\u00e4tigung der Auftragnehmerin. Dies gilt auch bei ausnahmsweise von der Auftragnehmerin verbindlich abgegebenen Angeboten, die vom Besteller fristgerecht angenommen wurden, es sei denn, der Besteller hat der Auftragsbest\u00e4tigung unverz\u00fcglich schriftlich widersprochen. Bei Lieferungen ohne Auftragsbest\u00e4tigung ergeben sich Umfang und Bedingungen aus der Rechnung.  <\/p>\n<p style=\"text-align: left;\">(9) Zeichnungen, Abbildungen, Ma\u00dfe, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn dies ausdr\u00fccklich in Textform (Schriftst\u00fcck, Plan, E-Mail) vereinbart wird.<\/p>\n<p style=\"text-align: left;\"><strong style=\"font-size: 18px;\">\u00a7 3 Preise, Zahlungsbedingungen und -verzug<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: left;\">(1) Sofern im Einzelfall schriftlich nichts Gegenteiliges vereinbart wird, gelten die jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuellen Preise der Auftragnehmerin ab Lager, zuz\u00fcglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Sofern keine Festpreisabrede getroffen wurde, bleiben angemessene Preis\u00e4nderungen wegen ver\u00e4nderter Lohn-, Material- und Vertriebskosten f\u00fcr Lieferungen, die 3 Monate oder sp\u00e4ter nach Vertragsabschluss erfolgen, vorbehalten. <\/p>\n<p style=\"text-align: left;\">(2) Die Kosten der Verpackung und Versand werden gesondert in Rechnung gestellt. Im Online-Shop wird daf\u00fcr ein Festpreis angegeben. <\/p>\n<p style=\"text-align: left;\">(3) Sofern nichts anderes vereinbart oder in der Rechnung angegeben ist, ist der Kaufpreis 14 Tage nach Rechnungsstellung ohne Skontoabzug f\u00e4llig. Bei Bestellungen \u00fcber den Online-Shop beh\u00e4lt sich die Auftragnehmerin das Recht vor, die Bestellung zu stornieren, sofern die Zahlung nicht innerhalb der Frist erfolgt. Mietentgelte sind 14 Tage nach Ablauf der Mietzeit f\u00e4llig, sofern von der Auftragnehmerin nichts Abweichendes erkl\u00e4rt wird. Werkleistungen sind f\u00e4llig mit Abnahme durch den Auftraggeber.   <\/p>\n<p style=\"text-align: left;\">(4) Die Auftragnehmerin ist berechtigt, f\u00fcr erbrachte Teilleistungen oder bei Mietverh\u00e4ltnissen nach Teilzeitabschnitten Abschlagsrechnungen zu stellen.<\/p>\n<p style=\"text-align: left;\">(5) Die Auftragnehmerin ist ferner, auch im Rahmen einer laufenden Gesch\u00e4ftsbeziehung, jederzeit berechtigt, eine Lieferung\/Leistung\/Vermietung ganz oder teilweise nur gegen Vorkasse durchzuf\u00fchren. Einen entsprechenden Vorbehalt hat die Auftragnehmerin sp\u00e4testens mit der Auftragsbest\u00e4tigung zu erkl\u00e4ren. <\/p>\n<p style=\"text-align: left;\">(6) Aufrechnungsrechte stehen dem Auftraggeber nur zu, wenn seine Gegenanspr\u00fcche rechtskr\u00e4ftig festgestellt, unbestritten oder von der Auftragnehmerin anerkannt sind. Au\u00dferdem ist er zur Aus\u00fcbung eines Zur\u00fcckbehaltungsrechts insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverh\u00e4ltnis beruht. <\/p>\n<p style=\"text-align: left;\"><strong style=\"font-size: 18px;\">\u00a7 4 Lieferzeit, Liefergebiet und Gefahr\u00fcbergang<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: left;\">(1) Die Angabe von Lieferzeiten erfolgt stets unverbindlich. Dies gilt auch f\u00fcr die im Online-Shop angegebenen voraussichtlichen Lieferzeiten. <\/p>\n<p style=\"text-align: left;\">(2) Sofern die Auftragnehmerin verbindliche Lieferfristen aus Gr\u00fcnden, die sie nicht zu vertreten haben (z.B. Anlieferungsverz\u00f6gerungen der Vorlieferanten, sonstigen St\u00f6rungen in der Lieferkette, Rohstoffknappheit, Streik, rechtm\u00e4\u00dfige Aussperrung und h\u00f6here Gewalt wie etwa Naturkatastrophen, Krieg, terroristische Angriffe, Epidemien, Pandemien, beh\u00f6rdliche Anordnungen, Verbote\/Untersagungen, Handelsblockaden, Embargos, Rohstoffmangel, fehlende Transportm\u00f6glichkeiten etc.) nicht einhalten kann, wird die Auftragnehmerin den Auftraggeber hier\u00fcber unverz\u00fcglich informieren und gleichzeitig die voraussichtliche, neue Lieferfrist mitteilen. Ist die Leistung auch innerhalb der neuen Lieferfrist nicht verf\u00fcgbar, ist die Auftragnehmerin berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zur\u00fcckzutreten; eine bereits erbrachte Gegenleistung des Auftraggebers ist unverz\u00fcglich zu erstatten. Weitere gesetzliche Anspr\u00fcche und Rechte des Auftraggebers bleiben vorbehalten.  <\/p>\n<p style=\"text-align: left;\">(3) \u201eSofern sich aus der Auftragsbest\u00e4tigung nichts anderes ergibt, erfolgt die Lieferung grunds\u00e4tzlich \u201eab Werk\u201c (Incoterms EXW). Eine Ausnahme gilt f\u00fcr unsere Produkte, die \u00fcber unseren Online-Shop bestellt werden: Diese werden auf der Grundlage der Incoterms DDP (Delivered Duty Paid) geliefert. <\/p>\n<p style=\"text-align: left;\">(4) Sofern der Auftraggeber es w\u00fcnscht, wird die Auftragnehmerin die Lieferung durch eine Transportversicherung eindecken; die insoweit anfallenden Kosten tr\u00e4gt der Auftraggeber. Etwaige Z\u00f6lle, Geb\u00fchren, Steuern und sonstige \u00f6ffentliche Abgaben tr\u00e4gt ebenfalls der Auftraggeber. <\/p>\n<p style=\"text-align: left;\">(5) Die Auftragnehmerin liefert ausschlie\u00dflich an Adressen innerhalb der Bundesrepublik Deutschland. Lieferungen ins Ausland sind nicht m\u00f6glich. Bestellungen mit einer Lieferadresse au\u00dferhalb Deutschlands werden nicht angenommen oder bearbeitet.  <\/p>\n<p style=\"text-align: left;\"><strong style=\"font-size: 18px;\">\u00a7 5 Gew\u00e4hrleistung<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: left;\">(1) F\u00fcr die Rechte des Auftraggebers\/K\u00e4ufers bei Sach- und Rechtsm\u00e4ngeln (einschlie\u00dflich Falsch- und Minderlieferung sowie unsachgem\u00e4\u00dfer Montage\/Installation oder mangelhafter Anleitungen) gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist. In allen F\u00e4llen unber\u00fchrt bleiben die gesetzlichen Bestimmungen \u00fcber den Verbrauchsg\u00fcterkauf (\u00a7\u00a7 474\u2009ff. BGB) und die Rechte des Auftraggebers aus gesondert abgegebenen Garantien, insbesondere seitens des Herstellers. <\/p>\n<p style=\"text-align: left;\">(2) Grundlage der M\u00e4ngelhaftung der Auftragnehmerin ist vor allem die \u00fcber die Beschaffenheit und die vorausgesetzte Verwendung der Ware (einschlie\u00dflich Zubeh\u00f6r und Anleitungen) getroffene Vereinbarung. Als Beschaffenheitsvereinbarung in diesem Sinne gelten alle Produktbeschreibungen und Herstellerangaben, die Gegenstand des einzelnen Vertrages sind oder von der Auftragnehmerin (insbesondere in Katalogen oder auf deren Internet-Homepage) zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses \u00f6ffentlich bekannt gemacht waren. <\/p>\n<p style=\"text-align: left;\">(3) M\u00e4ngelanspr\u00fcche des Auftraggebers setzen voraus, dass er seinen gesetzlichen Untersuchungs- und Anzeigepflichten (\u00a7\u00a7 377, 381 HGB) nachgekommen ist.<\/p>\n<p style=\"text-align: left;\">(4) Anspr\u00fcche des Auftraggebers auf Aufwendungsersatz gem\u00e4\u00df \u00a7 445a Abs. 1 BGB sind ausgeschlossen, es sei denn, der letzte Vertrag in der Lieferkette ist ein Verbrauchsg\u00fcterkauf (\u00a7\u00a7 478, 474 BGB) oder ein Verbrauchervertrag \u00fcber die Bereitstellung digitaler Produkte (\u00a7\u00a7 445c S. 2, 327 Abs. 5, 327u BGB). Anspr\u00fcche des Auftraggebers\/K\u00e4ufers auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen (\u00a7 284 BGB) bestehen auch bei M\u00e4ngeln der Ware nur nach Ma\u00dfgabe des \u00a7 6.  <\/p>\n<p style=\"text-align: left;\">(5) Die Verj\u00e4hrungsfrist f\u00fcr M\u00e4ngelanspr\u00fcche betr\u00e4gt ein Jahr ab dem gesetzlichen Verj\u00e4hrungsbeginn. Diese Frist gilt nicht f\u00fcr Schadensersatzanspr\u00fcche des Auftragnehmers aus der Verletzung des Lebens, des K\u00f6rpers oder der Gesundheit oder aus vors\u00e4tzlichen oder grob fahrl\u00e4ssigen Pflichtverletzungen der Auftragnehmerin oder ihrer Erf\u00fcllungsgehilfen, welche jeweils nach den gesetzlichen Vorschriften verj\u00e4hren. Unber\u00fchrt bleiben auch weitere gesetzliche Sonderregelungen zur Verj\u00e4hrung (insbesondere \u00a7\u00a7 438 Abs. 1 Nr. 1 und 2, 444, 445b, 478, 479 BGB).  <\/p>\n<p style=\"text-align: left;\"><strong style=\"font-size: 18px;\">\u00a7 6 Haftung<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: left;\">(1) Soweit sich aus diesen AGB einschlie\u00dflich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haftet die Auftragnehmerin bei einer Verletzung von vertraglichen und au\u00dfervertraglichen Pflichten nach den gesetzlichen Vorschriften.<\/p>\n<p style=\"text-align: left;\">(2) Auf Schadensersatz haftet die Auftragnehmerin \u2013 gleich aus welchem Rechtsgrund \u2013 im Rahmen der Verschuldenshaftung bei Vorsatz und grober Fahrl\u00e4ssigkeit. Bei einfacher Fahrl\u00e4ssigkeit haftet die Auftragnehmerin, vorbehaltlich gesetzlicher Haftungsbeschr\u00e4nkungen (z.B. Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten; unerhebliche Pflichtverletzung), nur <\/p>\n<p style=\"text-align: left;\">(a) f\u00fcr Sch\u00e4den aus der Verletzung des Lebens, des K\u00f6rpers oder der Gesundheit,<\/p>\n<p style=\"text-align: left;\">(b) f\u00fcr Sch\u00e4den aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erf\u00fcllung die ordnungsgem\u00e4\u00dfe Durchf\u00fchrung des Vertrags \u00fcberhaupt erst erm\u00f6glicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelm\u00e4\u00dfig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung der Auftragnehmerin jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.<\/p>\n<p style=\"text-align: left;\">(3) Die sich aus Abs. 2 ergebenden Haftungsbeschr\u00e4nkungen gelten auch gegen\u00fcber Dritten sowie bei Pflichtverletzungen durch Personen (auch zu deren Gunsten), deren Verschulden die Auftragnehmerin nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten hat. Sie gelten nicht, soweit ein Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie f\u00fcr die Beschaffenheit der Ware \u00fcbernommen wurde und f\u00fcr Anspr\u00fcche des Auftraggebers nach dem Produkthaftungsgesetz.  <\/p>\n<p style=\"text-align: left;\">(4) Wegen einer Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel besteht, kann der Auftraggeber nur zur\u00fccktreten oder k\u00fcndigen, wenn die Auftragnehmerin die Pflichtverletzung zu vertreten hat. Ein freies K\u00fcndigungsrecht des Auftraggebers (insbesondere gem. \u00a7\u00a7 650, 648 BGB) wird ausgeschlossen. Im \u00dcbrigen gelten die gesetzlichen Voraussetzungen und Rechtsfolgen.  <\/p>\n<p style=\"text-align: left;\">(5) Der Auftraggeber haftet f\u00fcr den Untergang und den Verlust der Mietgegenst\u00e4nde verschuldensunabh\u00e4ngig. Die Mietgegenst\u00e4nde sind durch die Auftragnehmerin nicht versichert (siehe dazu \u00a7 9 Absatz 3 und 4). <\/p>\n<p style=\"text-align: left;\">(6) Der Auftraggeber hat eine inhaltlich, der Regelung dieses Paragraphen entsprechende Haftungsbeschr\u00e4nkung mit seinen Vertragspartnern auch f\u00fcr deliktische Anspr\u00fcche zugunsten der Auftragnehmerin zu vereinbaren. Soweit die Auftragnehmerin infolge der Nichtumsetzung der vorgenannten Verpflichtung auf Schadensersatz in Anspruch genommen wird, hat der Auftraggeber die Auftragnehmerin von Schadensersatzanspr\u00fcchen freizuhalten. <\/p>\n<p style=\"text-align: left;\"><strong>Teil 2 \u2013 Besondere Bestimmung f\u00fcr die Vermietung<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: left;\"><strong><\/strong><strong>\u00a7 7 Mietzeit<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: left;\">(1) Die Mietzeit wird vertraglich vereinbart. Die Mietzeit beginnt und endet zu den vertraglich vereinbarten Zeitpunkten. Erfolgt die R\u00fcckgabe der Mietgegenst\u00e4nde sp\u00e4ter als vereinbart, so endet die Mietzeit mit deren R\u00fcckgabe am Lager der Auftragnehmerin.  <\/p>\n<p style=\"text-align: left;\">(2) Die Mietzeit schlie\u00dft den vereinbarten Tag der Bereitstellung der Mietgegenst\u00e4nde im Lager der Auftragnehmerin (Mietbeginn) und den vereinbarten Tag der R\u00fcckgabe der Mietgegenst\u00e4nde im Lager der Auftragnehmerin (Mietende) ein. Dies gilt unabh\u00e4ngig davon, ob der Auftraggeber, die Auftragnehmerin oder ein Dritter den Transport durchf\u00fchrt. <\/p>\n<p style=\"text-align: left;\">(3) Die Mietzeit kann im beiderseitigen Einvernehmen verl\u00e4ngert werden. Die Mietzeit verl\u00e4ngert sich, wenn die Auftragnehmerin einem Verl\u00e4ngerungsantrag des Mieters schriftlich zustimmen. Ein Verl\u00e4ngerungsantrag muss der Auftragnehmerin rechtzeitig vor Ablauf der Mietzeit zugegangen sein.  <\/p>\n<p style=\"text-align: left;\">(4) Einer Fortsetzung des Gebrauchs der Mietsache nach Ablauf der Mietzeit wird widersprochen.<\/p>\n<p style=\"text-align: left;\">(5) Ein Tagesmietpreis bezieht sich auf eine Mietdauer von 24 Stunden. Ein angebrochener Tag wird als voller Tag berechnet, sofern im Einzelfall schriftlich nichts Gegenteiliges vereinbart wird. <\/p>\n<p style=\"text-align: left;\"><strong><span style=\"font-family: inherit;\">\u00a7 8 Gebrauchs\u00fcberlassung und M\u00e4ngel<\/span><\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: left;\">(1) Die Auftragnehmerin wird die Mietgegenst\u00e4nde in ihrem Lager in einem zu dem vertragsm\u00e4\u00dfigen Gebrauch geeigneten Zustand f\u00fcr die Dauer der vereinbarten Mietzeit bereitstellen. Bei einer vereinbarten Abholung der Mietgegenst\u00e4nde erfolgt die Abholung der Mietgegenst\u00e4nde im Lager der Auftragnehmerin nach Absprache. <\/p>\n<p style=\"text-align: left;\">(2) Mietet der Auftraggeber technisch aufwendig oder schwierig zu bedienende Ger\u00e4te ohne die Inanspruchnahme von der Auftragnehmerin empfohlenen und angebotenen Fachpersonen an, steht dem Auftraggeber ein Nachbesserungsanspruch nur im Falle des Nachweises zu, dass f\u00fcr den Mangel keine Bedienungsfehler urs\u00e4chlich oder miturs\u00e4chlich waren.<\/p>\n<p style=\"text-align: left;\">(3) Der Auftraggeber ist verpflichtet, auf seine Kosten im Zusammenhang mit dem geplanten Einsatz der Mietgegenst\u00e4nde, etwa erforderliche \u00f6ffentlich-rechtliche Genehmigungen, rechtzeitig einzuholen. Sofern die Montage durch die Auftragnehmerin erfolgt, hat der Auftraggeber der Auftragnehmerin zuvor auf Verlangen die erforderlichen Genehmigungen nachzuweisen. Die Auftragnehmerin haftet nicht f\u00fcr die Genehmigungsf\u00e4higkeit des vom Auftraggeber vorgesehenen Einsatzes der Mietgegenst\u00e4nde.  <\/p>\n<p style=\"text-align: left;\"><strong>\u00a7 9 Pflichten des Auftraggebers<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: left;\">(1) Bei den Mietgegenst\u00e4nden der Auftragnehmerin handelt es sich um technisch aufwendige und dementsprechend st\u00f6rungsempfindliche Ger\u00e4te. Der Auftraggeber ist verpflichtet, diese sorgf\u00e4ltig zu behandeln und nur durch technisch geschultes Personal bedienen zu lassen. <\/p>\n<p style=\"text-align: left;\">(2) Der Mieter leistet f\u00fcr die gemieteten Ger\u00e4te eine Sicherheitsleistung in individuell vereinbarter H\u00f6he.<\/p>\n<p style=\"text-align: left;\">(3) Der Auftraggeber verpflichtet sich, das allein mit der jeweiligen Mietsache verbundene Risiko (Verlust, Diebstahl, Besch\u00e4digung) ordnungsgem\u00e4\u00df und ausreichend (zum Materialneuwert) eigenst\u00e4ndig zu versichern, z. B. durch eine entsprechende Veranstalterhaftpflicht- und Elektronikversicherung. Der Abschluss der Versicherung ist der Auftragnehmerin auf Verlangen nachzuweisen. <\/p>\n<p style=\"text-align: left;\">(4) Der Auftraggeber unterrichtet die Auftragnehmerin, an welchem Ort und unter welchen Bedingungen die Mietgegenst\u00e4nde eingesetzt werden. Der Einsatz der Mietgegenst\u00e4nde unter erh\u00f6htem Risiko (z. B. bei Einsatz im Freien) und im Ausland ist nur mit ausdr\u00fccklicher Zustimmung der Auftragnehmerin erlaubt und bedarf gegebenenfalls des Abschlusses einer Zusatzversicherung, der Leistung einer Kaution oder der Erf\u00fcllung weiterer Auflagen. <\/p>\n<p style=\"text-align: left;\">(5) Die Mietgegenst\u00e4nde d\u00fcrfen nur im Rahmen der technischen Bestimmungen und nur von ausreichend qualifizierten Personen aufgestellt, bedient und abgebaut werden, die die einschl\u00e4gigen Sicherheitsvorschriften kennen und diese einhalten k\u00f6nnen. Die Auswahlverantwortung liegt alleine bei dem Auftraggeber. Der Auftraggeber hat f\u00fcr die fortw\u00e4hrende Einhaltung aller geltenden Sicherheitsrichtlinien, insbesondere der Unfallverh\u00fctungsvorschriften und der Richtlinien des Verbandes deutscher Elektroingenieure, zu sorgen.  <\/p>\n<p style=\"text-align: left;\">(6) Der Auftraggeber hat w\u00e4hrend der Nutzung der Mietgegenst\u00e4nde f\u00fcr eine st\u00f6rungsfreie Stromversorgung Sorge zu tragen. F\u00fcr Sch\u00e4den infolge von mangelnder Stromqualit\u00e4t (z. B. durch Spannungsspitzen infolge der Verwendung von Stroboskopen, Stromausfall, Stromunterbrechungen oder Stromschwankungen) hat der Auftraggeber einzustehen. <\/p>\n<p style=\"text-align: left;\">(7) Eine Untervermietung des Mietgegenstands bedarf der vorherigen, schriftlichen Einwilligung durch die Auftragnehmerin.<\/p>\n<p style=\"text-align: left;\"><strong>\u00a7 10 Stornierung und K\u00fcndigung<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: left;\">(1) Eine Stornierung (K\u00fcndigung des Vertrages durch den Auftraggeber vor Leistungserbringung) ist nur unter den nachstehenden Bedingungen m\u00f6glich. Die Stornierung muss in Textform (E-Mail, Brief) erfolgen, um wirksam zu sein. <\/p>\n<p style=\"text-align: left;\">(2) Im Falle der Stornierung eines Auftrags ist der Auftraggeber verpflichtet, die Verg\u00fctung nach folgender Staffel als Schadensersatz an die Auftragnehmerin zu zahlen:<\/p>\n<ul style=\"text-align: left;\">\n<li>60 Tage vor Auftragsbeginn oder vertraglichem Mietbeginn: 20% der Gesamtsumme<\/li>\n<li>30 Tage vor Auftragsbeginn oder vertraglichem Mietbeginn: 40% der Gesamtsumme<\/li>\n<li>3 Tage vor Auftragsbeginn oder vertraglichem Mietbeginn: 80% der Gesamtsumme<\/li>\n<li>Danach: 100% des vertraglichen Mietpreises<\/li>\n<\/ul>\n<p style=\"text-align: left;\">(3) F\u00fcr den Zeitpunkt der Stornierung ist der Zugang der Mitteilung bei der Auftragnehmerin ma\u00dfgeblich.<\/p>\n<p style=\"text-align: left;\">(4) Die Schadensersatzverpflichtung entf\u00e4llt insoweit, als der Auftraggeber nachweist, dass der Auftragnehmerin kein Schaden oder ein Schaden in wesentlich geringerer H\u00f6he entstanden ist.<\/p>\n<p style=\"text-align: left;\"><strong>\u00a7 11 Rechte Dritter<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: left;\">Der Auftraggeber hat die Mietgegenst\u00e4nde von allen Belastungen, Inanspruchnahmen, Pf\u00e4ndungen und sonstigen Rechtsanma\u00dfungen Dritter freizuhalten. Er ist verpflichtet, die Auftragnehmerin unter \u00dcberlassung aller notwendigen Unterlagen unverz\u00fcglich von solchen Ma\u00dfnahmen Dritter zu benachrichtigen. Der Auftraggeber hat die Kosten der Abwehr derartiger Eingriffe zu tragen, es sei denn, dass die Eingriffe der Sph\u00e4re der Auftragnehmerin zuzuordnen sind.  <\/p>\n<p style=\"text-align: left;\"><strong>\u00a7 12 R\u00fcckgabe der Mietgegenst\u00e4nde<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: left;\">(1) Vorbehaltlich einzelvertraglicher Regelungen und Vereinbarungen sind die Mietgegenst\u00e4nde vollst\u00e4ndig, geordnet und in sauberem sowie einwandfreiem Zustand im Lager der Auftragnehmerin sp\u00e4testens am letzten Tag der vereinbarten Mietzeit zur\u00fcckzugeben. Die R\u00fcckgabepflicht erstreckt sich auch auf defekte Mietgegenst\u00e4nde, insbesondere auf Leuchtmittel und anderes Kleinteilzubeh\u00f6r. <\/p>\n<p style=\"text-align: left;\">(2) Die R\u00fcckgabe ist erst mit dem Abladen aller Mietgegenst\u00e4nde im Lager der Auftragnehmerin abgeschlossen. Die Auftragnehmerin beh\u00e4lt sich die eingehende Pr\u00fcfung der Mietgegenst\u00e4nde vor. Eine r\u00fcgelose Entgegennahme gilt nicht als Billigung der Vollst\u00e4ndigkeit und des Zustandes der zur\u00fcckgegebenen Mietgegenst\u00e4nde.  <\/p>\n<p style=\"text-align: left;\">(3) Ist die R\u00fcckgabe an einem anderen Ort als dem Lager der Auftragnehmerin vereinbart (z. B. am Messeplatz \/ Messestand), hat der Auftraggeber die R\u00fcckgabebereitschaft der Auftragnehmerin unverz\u00fcglich anzuzeigen.<\/p>\n<p style=\"text-align: left;\"><strong>Teil 3 \u2013 Besondere Bestimmungen bei Werk- und Dienstleistungen<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: left;\"><strong style=\"font-size: 18px;\">\u00a7 13 Art der Leistungserbringung \u2013 Verantwortlichkeit f\u00fcr die Beschaffenheit des Leistungsortes<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: left;\">(1) Die Auftragnehmerin wird die ihr obliegenden Aufgaben und T\u00e4tigkeiten in enger fachlicher Abstimmung mit dem Auftraggeber und anderer am Projekt beteiligter Personen erf\u00fcllen. Sie ist jedoch als Unternehmer bez\u00fcglich der arbeitstechnischen Erbringung der Werk- oder Dienstleistung unabh\u00e4ngig und arbeitet weisungsfrei. Insbesondere findet hierbei keine organisatorische Eingliederung in die Arbeitsorganisation des Auftraggebers statt.  <\/p>\n<p style=\"text-align: left;\">(2) Die Auftragnehmerin muss die Leistung nicht pers\u00f6nlich erbringen. Es ist ihr gestattet weitere Dienstleister zur Erf\u00fcllung der vertraglichen Leistung zu beauftragen. Die Auswahl und die Art der Beauftragung liegen im alleinigen Ermessen der Auftragnehmerin.  <\/p>\n<p style=\"text-align: left;\">(3) Die Auftragnehmerin wird sich vor Beginn der Ausf\u00fchrung vom Zustand der Veranstaltungsst\u00e4tte \u00fcberzeugen, um festzustellen, ob sie ihre Leistungen sach- und fachgerecht und ohne nicht hinnehmbare Risiken f\u00fcr ihre Mitarbeiter und Nachunternehmer erbringen kann. Es obliegt dem Auftraggeber daf\u00fcr Sorge zu tragen, dass der Bereich, in dem die Auftragnehmerin ihre Leistung vertragsgem\u00e4\u00df erbringen soll, nach dem Stand der Technik verkehrssicher ist. Die Auftragnehmerin hat das Recht ihre Leistung ohne Verlust ihrer eigenen Anspr\u00fcche tempor\u00e4r oder auch vollst\u00e4ndig zu verweigern, wenn diese Voraussetzung nicht gegeben ist. Der Auftraggeber kann in einem solchen Fall gegen\u00fcber der Auftragnehmerin keine Schadensersatzanspr\u00fcche stellen und wird die Auftragnehmerin von allen Anspr\u00fcchen Dritter inkl. eventueller Rechtsverfolgungskosten freistellen.    <\/p>\n<p style=\"text-align: left;\">(4) Der Auftraggeber hat der Auftragnehmerin die f\u00fcr die Ausf\u00fchrung notwendigen Unterlagen zur Verf\u00fcgung zu stellen. Die Auftragnehmerin wird die ihr f\u00fcr die Ausf\u00fchrung ihrer Arbeiten \u00fcbergebenen Unterlagen nach Erhalt pr\u00fcfen, und hat das Recht die Leistungserbringung zu verweigern, sofern diese nicht vollst\u00e4ndig sind. <\/p>\n<p style=\"text-align: left;\">(5) Es ist Aufgabe des Auftraggebers daf\u00fcr Sorge zu tragen, dass die Koordination der Arbeitsschutzma\u00dfnahmen mehrere an dem Projekt beteiligter Unternehmern und Gewerke nach \u00a7 8 ArbSchG und \u00a7 13 BetrSV durchgef\u00fchrt wird und die einschl\u00e4gigen Unfallverh\u00fctungsvorschriften eingehalten werden.<\/p>\n<p style=\"text-align: left;\">(6) Die Auftragnehmerin wird ihre Arbeiten so durchf\u00fchren, dass andere an der Messe\/Veranstaltung\/Produktion\/Ausstellung t\u00e4tige Unternehmer und ihre Mitarbeiter nicht behindert oder gef\u00e4hrdet werden. Der Auftraggeber hat daf\u00fcr Sorge zu tragen, dass gleiches auch die Auftragnehmerin durch andere an der Messe\/Veranstaltung\/Produktion\/Ausstellung beteiligte Personen die Arbeiten der Auftragnehmerin nicht behindern oder die Personen gef\u00e4hrden. Er muss rechtzeitig f\u00fcr alle erforderlichen Abstimmungen und Unterrichtungen hinsichtlich des technischen und zeitlichen Arbeitsablaufes sorgen. F\u00fcr Verz\u00f6gerungen, die sich auch nur mittelbar auf Fremdeinwirkung zur\u00fcckf\u00fchren lassen, kann die Auftragnehmerin nicht zur Verantwortung gezogen werden.   <\/p>\n<p style=\"text-align: left;\"><strong style=\"font-size: 18px;\">\u00a7 14 Stornierung und K\u00fcndigung<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: left;\">(1) Eine Stornierung ist nur nach Ma\u00dfgabe der Regelungen des \u00a7 10 in Verbindung mit der nachstehenden Regelung m\u00f6glich. Die Stornierung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Textform. <\/p>\n<p style=\"text-align: left;\">(2) Bereits erbrachte Leistungen insbesondere Planungsleistungen gem\u00e4\u00df den vertraglichen Vereinbarungen, oder sofern nicht explizit geregelt nach dem tats\u00e4chlichen Aufwand zu verg\u00fcten.<\/p>\n<p style=\"text-align: left;\"><strong>Teil 4 \u2013 Besondere Bestimmungen f\u00fcr den Kauf von Waren<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: left;\"><strong style=\"font-size: 18px;\">\u00a7 15 Eigentumsvorbehalt<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: left;\">Bis zur vollst\u00e4ndigen Bezahlung aller gegenw\u00e4rtigen und k\u00fcnftigen Forderungen der Auftragnehmerin aus dem Kaufvertrag und einer laufenden Gesch\u00e4ftsbeziehung (gesicherte Forderungen) verbleiben die gelieferten Waren im Eigentum des Auftragnehmers.<\/p>\n<p style=\"text-align: left;\"><strong>Teil 5 \u2013 Schlussbestimmungen<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: left;\"><strong style=\"font-size: 18px;\">\u00a7 16 Formale Abreden\/Erf\u00fcllungsort\/Gerichtsstand\/Anwendbares Recht<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: left;\">(1) Mu\u0308ndliche Nebenabreden haben keine Gu\u0308ltigkeit. Alle Individualvereinbarungen und A\u0308nderungen dieser Vereinbarung bedu\u0308rfen fu\u0308r ihre Gu\u0308ltigkeit zumindest der Textform. <\/p>\n<p style=\"text-align: left;\">(2) Sollten einzelne Bestimmungen der geschlossenen Vertra\u0308ge unwirksam oder undurchfu\u0308hrbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchfu\u0308hrbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im U\u0308brigen unberu\u0308hrt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchfu\u0308hrbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchfu\u0308hrbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am na\u0308chsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchfu\u0308hrbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend fu\u0308r den Fall, dass sich der Vertrag als lu\u0308ckenhaft erweist.  <\/p>\n<p style=\"text-align: left;\">(3) Fu\u0308r diese AGB und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen der diliton GmbH und dem Auftraggeber gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des U\u0308bereinkommens der Vereinten Nationen u\u0308ber Vertra\u0308ge u\u0308ber den internationalen Warenverkehr (CISG).<\/p>\n<p style=\"text-align: left;\">(4) Verhandlungs- und Vertragssprache ist deutsch.<\/p>\n<p style=\"text-align: left;\">(5) Erfu\u0308llungsort fu\u0308r Planungs- und Vermietleistungen ist der Sitz der diliton GmbH. Fu\u0308r sonstige Werk- und Dienstleistungen der Ort der tatsa\u0308chlichen Leistungserbringung. <\/p>\n<p style=\"text-align: left;\">(6) Gerichtsstand ist, sofern die Voraussetzungen des \u00a7 38 ZPO vorliegen, der Gescha\u0308ftssitz der diliton GmbH. Dieser Gerichtsstand gilt auch, wenn der K\u00e4ufer keinen allgemeinen Gerichts\u00ad stand im deutschen Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewo\u0308hnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewo\u0308hnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Die diliton GmbH ist jedoch berechtigt, jedes gesetzlich zusta\u0308ndige Gericht anzurufen.  <\/p>\n<p style=\"text-align: left;\">\n<p style=\"text-align: left;\">\n<p style=\"text-align: left;\"><strong><span style=\"text-decoration: underline;\"><\/span><\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: left;\"><strong><span style=\"text-decoration: underline;\"><\/span><\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: left;\">\n<p style=\"text-align: left;\">\n<p style=\"text-align: left;\">\n<p style=\"text-align: left;\">\n<p style=\"text-align: left;\">\n<p style=\"text-align: left;\">\n<p style=\"text-align: left;\">\n<p style=\"text-align: left;\">\n<p style=\"text-align: left;\">\n<p style=\"text-align: left;\">\n<p style=\"text-align: left;\">\n<p style=\"text-align: left;\">\n<p style=\"text-align: left;\">\n<p>[\/et_pb_text][\/et_pb_column][\/et_pb_row][\/et_pb_section]<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Terms &amp; Conditions ofdiliton GmbHBahnhofstra\u00dfe 2578713 Schramberg Allgemeinde Gesch\u00e4ftsbedingungen Teil 1 \u2013 Allgemeine Regelungen \u00a7 1 Geltungsbereich (1) Die Lieferungen, Leistungen und Angebote der diliton GmbH (nachfolgend: Auftragnehmerin) erfolgen ausschlie\u00dflich auf der Grundlage dieser Gesch\u00e4ftsbedingungen. 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